Weibergemeinschaft

[465] Weibergemeinschaft, die in Tibet, Malabar und andern Ländern verbreitete Sitte, daß ein Weib einer Anzahl von Brüdern oder sonst verbundenen Männern gemeinsam angehört und deren Hausstand führt. Man hat darin den Überrest einer ehemaligen Gemeinschaftsehe (s. d.) finden wollen, allein die oben erwähnten Fälle stellen eher einen Fall von Polyandrie (s. d.) dar, da nicht die Männer gemeinsam eine Frau wählen, sondern vielmehr die Frau mehrere Männer nimmt, außer wenn es sich um Brüder handelt, die sich in Indien seit alten Zeiten mit einer Frau begnügten, wie z. B. die Pandu-Brüder im Mahâbhârata Auch aus dem Altertum werden ähnliche Sitten, z. B. von den Arabern, berichtet, und bei vielen Naturvölkern ist es noch heute üblich, dem Gast gegenüber, solange er im Hause weilt, W. gelten zu lassen, so daß es bei ihnen sogar für Beleidigung angesehen wird, wenn der Gast sich weigert, davon Gebrauch zu machen. Vgl. auch die Artikel: Männerhäuser, Punalua-Ehe und Pirauru-Ehe.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 465.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: