Willebrief

[650] Willebrief, Urkunde, durch die anfangs die Fürsten und später nur die Kurfürsten zu Entschließungen und Verfügungen des Königs ihre Zustimmung gaben. Sie konnten im voraus und nachträglich erteilt werden. Vgl. Kurfürsten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 650.
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