Zahntechniker

[845] Zahntechniker (Zahnkünstler, Dentist), ursprünglich der Gehilfe des Zahnarztes, der für ihn die künstlichen Zähne und Ersatzstücke arbeitet. Allmählich hat sich hier ein Stand herausgebildet, der ohne Befähigungsnachweis und ohne behördliche Aussicht sich mit der Behandlung der Zähne und Zahnersatz befaßt. Bei der in Deutschland herrschenden Gewerbefreiheit kann der Z. seine Tätigkeit unbeanstandet ausüben, doch darf er sich nicht Zahnarzt nennen. Mit dem in Amerika erworbenen Titel American dentist ist, wenn er an einem staatlich anerkannten College erlangt ist, der Doctor of dental surgery oder Doctor chirurgiae dentariae verbunden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 845.
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