Zichoriensteuer

[913] Zichoriensteuer, eine untergeordnete Verbrauchssteuer, die 1871–78 in Frankreich bestand und jetzt noch in England und Italien erhoben wird. In England (seit 1860) beträgt sie 12 Schilling 1 Pence pro Zentner (Ertrag ca. 1/2 Mill. Mk.). In Italien beträgt sie 50 Lire von 100 kg und wird durch Aufkleben von Stempelstreifen (Banderolen) erhoben; kleinere Fabriken zahlen Abfindungen (Ertrag ca. 900,000 Mk.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 913.
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