Zollrevision

[984] Zollrevision, die nach erfolgter Deklaration (s. d.) stattfindende Besichtigung von über die Grenze eingebrachten Waren durch Zollbeamte. Die allgemeine Z. erstreckt sich nur auf Zahl, Zeichen, Verpackungsart und Gewicht der Kolli, ohne daß letztere geöffnet werden. Bei der speziellen Z. findet eine Öffnung statt, um Gattung und Menge der Waren zu ermitteln.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 984.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: