Zweite Abteilung der Naturphilosophie

Die Physik

§ 272

[109] Die Materie hat Individualität, insofern sie das Fürsichsein so in ihr selbst hat, daß es in ihr entwickelt und sie damit an ihr selbst bestimmt ist. Die Materie entreißt auf diese Weise sich der Schwere, manifestiert sich, sich an ihr selbst bestimmend, und bestimmt durch die ihr immanente Form das Räumliche aus sich der Schwere gegenüber, der vorher als einem gegen die Materie anderen, von ihr nur gesuchten Zentrum dieses Bestimmen zukam.


§ 273

Die Physik hat zu ihrem Inhalte:

A. Die allgemeine Individualität, die unmittelbaren freien physischen Qualitäten.

B. Die besondere Individualität, Beziehung der Form als physischer Bestimmung auf die Schwere und Bestimmung der Schwere durch sie.[109]

C. Die totale freie Individualität.

Quelle:
Georg Wilhelm Friedrich Hegel: Werke. Band 9, Frankfurt a. M. 1979, S. 109-110.
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