Öffentliche Meinung

[228] Öffentliche Meinung, das sich frei aussprechende Urtheil der großen Mehrzahl des Volkes u. zwar nicht allein über die Wahrheit gewisser Thatsachen od. Principien, sondern auch über Nothwendigkeit u. Zeitgemäßheit gewisser auf das öffentliche Leben sich beziehender Einrichtungen u. Maßregeln. Sie entsteht, sobald die durch Erfahrung u. Nachdenken Einzelner gewonnene Erkenntniß zum Volksbewußtsein sich gestaltet, u. die Erfahrung, so wie das Urtheil der berühmtesten Staatsmänner bezeichnet die Ö. M. als ein mächtiges Tribunal (Vox populi, vox dei). Sie wird allerdings durch die Presse gehoben u. gefördert, allein rückwirkend wird von ihr auch die. Presse wiederum gerichtet. Der der öffentlichen Meinung auferlegte Zwang wirkt auf die Länge in der Regel nachtheilig.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 228.
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