Öhr

[243] Öhr, 1) Loch, rundliche Öffnung, z.B. Nadelöhr; 2) so v.w. Handhabe od. Henkel; 3) so v.w. Schlinge; 4) kleiner Ring an Münzen gelöthet, um sie anhängen zu können, u. an Knöpfen, mittelst dessen sie angenähet werden; zur Bildung der letzteren hat man besondere kleine Maschinen (Öhrmaschinen); 5) die zwei kleinen Haken an den Seiten des Brandlochs einer Bombe.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 243.
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