Ohr [2]

[243] Ohr, 1) eine Verlängerung auf dem Rücken der Schale mancher Muscheln, z.B. vieler Austern; bisweilen nur auf der einen Seite (einohrige Muscheln), bisweilen auf beiden, bisweilen von gleicher, bisweilen von ungleicher Größe; 2) bei Tonnengewölben, in welchen in den Widerlagsmauern Fenster u. Thüröffnungen angebracht worden, das kleine Nebengewölbe (Stich-, Kappengewölbe) über diesen Öffnungen, auf welchem an dieser Stelle das Tonnengewölbe ruht u. welches verhindert, daß das Fenster od. die Thür vom Tonnengewölbe versperrtwird; 3) bei Fenster- u. Thürbänken u. Stürzen der Theil, welchen man unbearbeitet stehen läßt, um dieselben in der Mauer mehr zu befestigen; 4) ein in einem Rammblocke zu beiden Seiten hervorragendes Stück Holz; 5) am Hakenpflug zwei krumme Hölzer, welche am Pflughaupte befestigt sind; 6) jede der beiden Spitzen der Ankerflügel; 7) über das O. bauen, sagt man von einem Schiffe, dessen oberer Theil viel breiter ist als der untere; Judasohren, Klasehölzer, sind die Bugstücke am Vordertheile des Schiffes, durch deren Löcher die Bedienungstakel des Fockmastes laufen; 8) die umgelegte Ecke eines Papierblattes; 9) Zipfel eines in Leinwand genähten Waarenbalteus.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 243.
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