Abbau

[15] Abbau, 1) (Bergw.), eine Erzgrube ist abgebaut, wenn in ihr nicht mehr gearbeitet wird, entweder weil aller Erzgehalt derselben entnommen ist, od. sich Hindernisse zeigen; od. wird abgebaut, entweder wenn die Fonds derselben bei der Ausbeutung zugesetzt, od. im Gegentheil, wenn die Erträge so stark sind, daß das Betriebscapital abgezahlt werden kann; 2) die Anlegung neuer Wirthschaften auf Parcellen von größern (Ritter- od. Bauer-) Gütern.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 15.
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