Abgemessenheit

[33] Abgemessenheit, 1) (Log. u. Ästh.), Eigenschaft von Begriffen, daß diese nur das enthalten, was zur richtigen Darstellung, u. von Kunstwerken, daß diese nur das enthalten, was nach der Idee von dem dadurch Darzustellenden erforderlich ist; 2) bei Menschen das genau u. sorgfältig den Verhältnissen angepaßte Betragen (Abgemessenes Betragen), so[33] daß weder den Umgebungen u. den Forderungen der seinen Lebensart zu nahe getreten, noch auch den Rücksichten, die man selbst von Andern verlangen kann, das Mindeste vergeben wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 33-34.
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