Abstechen

[56] Abstechen, 1) (Hüttenk.), das Öffnen der Vorheerde etc. durch spitzige Eisenstangen (Abstichstangen), damit das Metall (Abstich) durch die Abstichbrust in den Stichheerd od. in Formen abfließe, s. Schachtofen; 2) (Forstw.), so v.w. Abposten; 3) (Jagdw.), beim Zerlegen eines Wildes einen Theil des Wildprets durchschneiden; 4) (Drechsl.), mit dem umgekehrten Meißel (Abstecheisen) wegnehmen; 5) mit einem Boote sich auf offner See vom Schiffe entfernen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 56.
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