Actus

[106] Actus (lat.), 1) Thätigkeit, Handlung, bes. öffentliche, feierliche, gerichtliche; z.B. A. ministeriales, geistliche Handlungen, welche von wirklichen Priestern vollzogen werden; 2) (Rechtsw.), rechtliche Handlung; A. possessorius, rechtlich vollzogene Besitzergreifung; A. in contrarium, Handlung zum Gegentheil; auch Handlung, wodurch Jemand die prätendirten Gerechtsame eines Andern schwächte; 3) (Dogm.), A. naturales, die natürlichen Thätigkeiten des sich selbst überlassenen Menschen, od. Inbegriff alles dessen, was derselbe ohne Gottes Hülfe zu seiner Erleuchtung u. Besserung zu thun vermag; auch A. paedagogici genannt, in sofern sie zur Bekehrung durch die Gnade vorbereiten; 4) A. personales, in der Trinitätslehre die inneren Merkmale der ewig vorhandenen Verhältnisse der göttlichen Personen gegen einander selbst; 5) so v.w. Schulactus, s. Act; 6) Triftgerechtigkeit; 7) A. minimus, quadratus, römische Ländereimaße, s. Rom (Ant.).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 106.
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