Adreßbuch

[145] Adreßbuch, ein Verzeichniß aller in einer Stadt od. einem Bezirk wohnenden distinguirten od. ein ansehnliches Gewerbe treibenden Personen, mit Angabe der Nummer ihrer Wohnung. Ein Staats-A. enthält Notizen über die verschiedenen Provinzen eines Staats, sammt den Ortschaften in ihnen, die verschiedenen Staatseinrichtungen, Orden u. dgl. u. die Namen u. Anstellung der Staatsbeamten. Ein mit Kalender versehenes A. heißt Adreßkalender.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 145.
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