Adreßcomptoir

[145] Adreßcomptoir, Anstalt, um gewünschte Nachrichten über Miethen von Wohnungen, Dienstboten, Engagements von Hauslehrern, Handlungsdienern, Verwaltern etc., selbst für Heirathen, in größeren. Städten über Logis unbekannter Personen u. dgl. einzuziehen. Honorirt wird das A. entweder von beiden Betheiligten, od. von dem, welcher den vorzüglichen Nutzen aus der Nachweisung zieht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 145.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: