Alderman

[282] Alderman (spr. Ahldermänn, vom angelsächsischen Ealdormen), 1) in England unter den Angelsachsen der Vorsitzende der Grafschaftsgerichte neben dem Bischof so wie in Kriegs- u. Friedenszeiten der oberste Beamte der Grafschaft; er ward vom König gewählt, doch blieb das Amt meist in der Familie; nach der normannischen Eroberung traten die Jarls an ihre Stelle; 2) jetzt in England die gewählten Vertreter einer Stadtgemeinde, die in London den Lord Mayor aus ihrer Mitte wählen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 282.
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