Alderman

[285] Alderman (spr. aoldermän; angelsächs. Aldorman, »Ältester«), im Angelsächsischen Vorsteher einer Genossenschaft, besonders aber Titel der Oberbeamten der Kreise oder Grafschaften (shires) und der Ältesten (senatores) des Reiches, die, anfangs von den Königen ernannt, dann von den Freigutsbesitzern erwählt, in den Volksversammlungen (witena-gemot) stimmten und in Kriegszeiten die Miliz ihrer Grafschaften zu führen pflegten. Nach der dänischen Eroberung wurde der Name durch den der dänischen Jarls (Earls) verdrängt. Jetzt bilden in den Stadten Großbritanniens und z. T. auch in denen der Vereinigten Staaten von Nordamerika die Aldermen den vierten Teil des Stadtrats, an dessen Spitze der Mayor (in London, York und Dublin Lord-Mayor) steht, der aus den Aldermen auf ein Jahr gewählt wird, während diese selbst von den Stadtverordneten, welche die übrigen drei Viertel des Stadtrats bilden, in London aber direkt von den Wahlberechtigten eines jeden Stadtviertels (ward) gewählt werden. (In den Vereinigten Staaten heißen bisweilen auch alle Stadtratsmitglieder A.) Sie führen die polizeiliche Oberaufsicht über den Distrikt, den sie vertreten. Die drei ältesten unter ihnen sowie die, welche bereits die Würde des Mayors bekleidet haben, sind zugleich Friedensrichter.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 285.
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