Annāl

[527] Annāl (v. lat.), 1) was jährlich geschieht, ein Jahr dauert; so Annāles actiōnes, im röm. Recht Klagen, nur binnen Jahresfrist, von der Zeit an gerechnet, wo Gelegenheit dazu gegeben wurde, gültig; Annālis clavus, Nagel, den man in den ältesten Zeiten Roms jährlich zum Zählen der Jahre in die Wand schlug; die Sitte ward später in so fern beibehalten, daß ein solcher alljährlich von einem Consul, später vom Dictator (oft ward ein solcher nur[527] deshalb erwählt) am 13 Septbr. in die rechte Seite des Jupitertempels (nach dem Minerventempel zu) eingeschlagen ward; außerdem auch bei Pestfällen, Bürgerkriegen; 2) was auf Jahre Bezug hat; so Annāles leges, gaben an, welches Lebensalter zur Bewerbung um die einzelnen Magistratswürden gehöre; so bestimmte z.B. die Villia lex vom Volkstribun L. Villius 180 v. Chr. für die Quästur das 31., für die Ädilität das 37., für die Prätur das 40., für das Consulat das 43. Lebensjahr.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 527-528.
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