Arbeitsanstalten

[663] Arbeitsanstalten (Arbeitshäuser), 1) (Werkhäuser), öffentliche od. Privatanstalten, um freiwilligen Arbeitern, die augenblicklich keinen Verdienst haben, Gelegenheit zur Arbeit zu verschaffen. In großem Maßstab gibt es solche A. in England, wo man ganze Klassen von Arbeitern, welche augenblicklich arbeitslos sind, beschäftigt, aber freilich die Gemeinde dadurch in große Unkosten bringt (s. u. Armenwesen); in Frankreich wurden nach der Februarrevolution Nationalwerkstätten errichtet, wo Jeder Anspruch auf Arbeit erhalten sollte; aber da der Staat diese Ansprüche nicht lange befriedigen konnte, gingen sie bald wieder ein (s. Arbeiter); 2) (Zwangarbeitshäuser), öffentliche Anstalten, um Müssiggänger u. Arbeitsscheue zur Arbeit zu gewöhnen u. dazu anzuhalten; 3) Strafanstalten, Zuchthaus milderen Grades.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 663.
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