Arbeitsschulen

[663] Arbeitsschulen, sind Anstalten, welche dem Müssiggang u. Verbrechen vorbeugen u. den Eltern Gelegenheit bieten, ihre Kinder zum guten Gebrauch ihrer Kräfte u. zur bestmöglichen Verwerthung ihrer Zeit anzuhalten. Die A. sind vorzüglich für die Kinder armer Leute bestimmt; sie werden von den Gemeinden so eingerichtet, daß nach beendigtem Schulunterrichte entweder in der Schulstube selbst,[663] od. in anderen Localitäten in Beschäftigungen Unterricht ertheilt wird, welche der Neigung u. Kraft der Kinder vorzüglich zusagen. Gegenstände der Beschäftigung sind Schnitzen, Gärtnerei u. Obstbaumzucht, Anfertigung von Zündhölzern, Wurstspeilern, Düten, Federn schließen, Kaffee lesen etc. Das Geld, welches die Kinder dabei verdienen, wird entweder in der Sparkasse zinstragend angelegt od. zum Ankauf von Kleidern, Schulbüchern etc. verwendet, od. den Eltern der Kinder eingehändigt. Solche A. bestehen u. wirken sehr segensreich in der Schweiz, in mehreren Gemeinden des Sächsischen Erzgebirges, in Wurzen, Darmstadt, Dessau, Altenburg etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 663-664.
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