Armīda

[740] Armīda, poetisches Gebild Tassos im Befreiten Jerusalem, Nichte Hidraots, Beherrschers von Damask, schöne u. mächtige Zauberin, giebt auf dessen Antrieb im Lager der Kreuzfahrer vor Jerusalem vor, vom Thron verdrängt zu sein, u. bittet um Hülfe. Gottfried von Bouillon gestattet 12 Rittern, ihr zu folgen; doch eine weit größere Zahl schließt sich ihr an. In ihrem Zauberschlosse am Todten Meere verwandelt sie dieselben in Fische u. sucht, als ihnen die menschliche Gestalt wieder gegeben ist, sie zum Abfall vom christlichen Glauben zu verleiten. Nur Rambald folgt der Lockung, die Übrigen widerstehen. Als Sklaven schickt sie diese nach Gaza; doch Rinaldo, Sohn des Herzogs Berthold, befreit sie. A. versenkt diesen in Zauberschlaf, u. als sie den Schläfer erblickt, wird sie von Liebe erfüllt. In Rosenfesseln führt sie ihn durch die Lüfte nach einer der Glücklichen Inseln im Atlantischen Ocean u. schwelgt dort in einem prächtigen, von Lustgefilden umgebenen Palaste (daher Armidas Zaubergärten) in seinen Armen. Carlo u. Ubaldo, von Gottfried ausgesendet, Rinaldo zu suchen, erfahren von einem Zaubrer, wo er ist. Eine Jungfrau bringt sie in ihrem Nachen zu der Zauberinsel; sie verscheuchen mit einer goldnen Ruthe die wilden Thiere, welche den Zugang vertheidigen, meiden die Lachen u. hierdurch Tod erregende Quelle, widerstehen den Lockungen schöner Sirenen u. übersteigen das Eis, das die Gärten umgibt. Beschämt erkennt Rinaldo seine Weichlichkeit u. flieht mit ihnen. Von Rache erfüllt zerstört A. die Zaubergärten u. folgt ihnen nach, zieht mit dem ägyptischen Heere vor Jerusalem u. verheißt dem, welcher Rinaldo tödtet, ihre Liebe. Die edelsten Heidenritter versuchen dies; doch Rinaldo besiegt alle. A. flieht, von Reue erfüllt, Rinaldo folgt ihr, hält ihren Arm, als sie sich tödten will, bekehrt sie, selbst wieder Liebe fühlend, zum Christenthum u. wählt sie zur Gemahlin. Diese Dichtung ist oft benutzt u. nachgeahmt, bes. in Opern, so von Gluck u. Rossini.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 740.
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