Luft [1]

[592] Luft, 1) die den festen u. tropfbar flüssigen Erdkörper umgebende elastisch flüssige Hülle, als Ganzes auch Atmosphäre, ihren wesentlichen Eigenschaften nach zum Unterschied von anderen Luftarten auch atmosphärische L. genannt, s. Atmosphäre 2); 2) dieselbe, in so fern sie auch anderen Stoffen, Erdwässern, Pflanzen- u. Thierkörpern beigemischt (eingeschlossen) ist; 3) jeder elastisch flüssige Körper, d. h. ein solcher Körper, dessen Theilchen das Bestreben haben, sich möglichst weit von einander zu entfernen u. jeden gegebenen Raum zu erfüllen, dabei auch auf die Wände dieses Raums mit einer ihrer Dichtigkeit proportionalen Kraft drücken u. umgekehrt durch gegebenen Druck auf eine demselben proportionale Dichtigkeit zurückgeführt werden können. In Bezug auf diese von den Molecularkräften abhängige Eigenschaften heißen solche Körper zum Unterschied von den festen u. tropfbar flüssigen auch luftförmige Körper, u. man unterscheidet unter ihnen gewöhnliche Dämpfe, welche bei hinreichendem Druck od. Abkühlung ihre Luftform aufgeben u. tropfbar werden, u. Gase, welche nicht sich also condensiren lassen. Nach ihrer chemischen Zusammensetzung unterscheidet man verschiedene Luftarten; 4) (Maler), die Veränderung der Farbe eines Gegenstandes, welcher durch seine Entfernung, also durch die dazwischen befindliche L. bewirkt wird; 5) Luftperspective, s.u. Perspective.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 592.
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