Art [1]

[770] Art, 1) das Wie einer Sache od. Handlung, wodurch dieselbe sich von anderen ähnlichen unterscheidet; 2) (Geschlecht, Genus), die durch gewisse Charaktere bestimmte Abtheilung einer Klasse von Wesenheiten, so wie sie in ihren gemeinschaftlichen od. abweichenden Eigenschaften zu einem allgemeineren Begriff sich verhalten; 3) (Species), Inbegriff von, in ihren wesentlichen Charakteren so übereinstimmenden Pflanzen, Thieren u. Mineralien, daß sie sich als gleichartig darstellen u. von anderen ähnlichen leicht u. bestimmt unterscheiden lassen. Mehrere A-en bilden die Gattung (s.d.). Zufällige, durch örtliche Umstände, auf die wesentlichen Charaktere keinen Einfluß habende Abweichungen des Baues, der Farbe etc. constituiren die Halbart (Subspecies), Abart, Spielart, Varietät, die seltenbeständig sind, sondern bei Fortpflanzung durch Samen Abänderungen erleiden. Durch Befruchtung von Pflanzen verschiedener Art entstehen Bastarde, die oft die Merkmale der verschiedenen A-en, von denen sie abstammen, erkennen lassen. 4) Die Summe der Eigenschaften, die das Wesen einer Sache ausmachen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 770.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: