Auserwählte

[42] Auserwählte, 1) (Bibelk.), die von Gott bes. Ausgezeichneten u. zu gewissen Vorzügen Bestimmten. Deshalb wird das jüdische Volk, auch einzelne Personen, bes. der Messias, so genannt, sofern Gott sie bes. auszeichnete. Im N. T. sind A. die, welche das Evangelium annehmen u. als Mitglieder des Gottesreichs das wahre Heil Christi erlangen. Sonach stehen sie oft den nur Berufenen entgegen, welche die Einladung zur Seligkeit erhielten, aber dieselbe durch die Nichterfüllung der Bedingungen zur Erlangung verschmähten; 2) (Dogm.), nach dem Calvinischen Lehrbegriffe die, welche Gott zur ewigen Seligkeit bestimmte, im Gegensatz zu den Verworfenen (Reprobati); od. nach Lutherischem Sinne die, welche Gott zur ewigen Seligkeit bestimmte, weil ihr wahrer Glaube schon im Voraus gewiß war, s. Gnadenwahl (unt. Gnade) u. Prädestination; 3) (Perfecti, Electi). bei den Manichäern diejenigen, welche die höchste Stufe der Erkenntniß erreicht hatten; 4) A. der Wahrheit, ein in Frankreich 1775 zu Rennes entstandenes freimaurerisches System, mit früher alchemistischer, nachher theosophischer Tendenz; die gewöhnlichen Grade der Johannismaurerei, mit Hinzufügung des 4. der vollkommenen Meister, bilden dessen 1. Klasse (Ritteradepten) u. 5 höhere Grade die 2. Klasse.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 42.
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