Bönhase

[70] Bönhase (vom niederdeutschen beun, Bühne, oberer Boden eines Hauses), 1) eigentlich Einer, welcher ohne ein zünftiger Meister zu sein u. daher ohne Berechtigung zu zünftigen Arbeiten, dieselben auf der Bühne od. dem Boden verfertigt, um sich den Augen der Leute damit zu entziehen, od. Einer, der ohne Vollmacht. der Zunftein einer oberen Kammer arbeitet u. von dem Ober- od. Amtsmeister gejagt wird, ein Pfuscher; bes. 2) (Hosenkoch), Pfuscher der Schneiderprofession; 3) in niederdeutschen See- u. Handelsstädten ein Makler, welcher sein Geschäft ohne obrigkeitliche Erlaubniß betreibt; auch 4) nichtangesessene Einwohner in Städten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 70.
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