Bande noire

[268] Bande noire (fr., spr. Bangd noahr, d.i. Schwarze Rotte), in Frankreich in der ersten Revolution die Gesellschaften, welche die zu Staatseigenthum erklärten Klöster, Besitzungen der Emigrirten, Schlösser u. dgl. kauften, um sie zu vereinzeln, od. abzutragen u. die Baumaterialien zu verkaufen. Sie verfuhren mit Vandalismus u. zerstörten manches historisch u künstlerisch werthvolle Gebäude.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 268.
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