Bande [2]

[267] Bande (v. fr. Bande, spr. Bangd), 1) eine Anzahl Personen, die zu einem gemeinschaftlichen Zwecke sich vereinigt haben, z.B. Bande noire, s.d.; 2) eine Anzahl Arbeiter, die gemeinschaftlich in einem Steinbruche arbeiten u. dgl.; 3) ein Verein von Verbrechern, bes. Räuber u. Diebe, s.u. Concursus ad de lictum; 4) ein bewaffneter Haufen, so benannt, weil die Armagnacs zuerst Binden um den Arm als Abzeichen trugen, bei denen Ludwig XII. zuerst Offiziere anstellte u. welche Franz I. auf 500 Mann setzte. Später entstanden aus denselben die Compagnien.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 267.
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