Steinbruch [1]

[734] Steinbruch, 1) Ort, wo als Baumaterial verwendbare Steine liegen, von den Steinbrechern mit Steinmeißeln, Keilen u. Radehacken losgebrochen od. durch Sprengen mit Pulver gewonnen werden. Die oberste Lage dieser Steine (Rosse) unter der Dammerde ist gewöhnlich noch zu erdig od. in Folge des Einflusses von Luft, Nässe u. Frost zerfallen u. verwittert. Sie wird beseitigt u. nach Wegnahme des Abraumes (Mulm, Schutt) hat das durch Tagebau abzubauende Steinlager die Form eines (offenen) Steinbruches. Folgende Merkmale lassen ein Steinlager unter der Erde vermuthen: Tannenholzwälder in einer abhängigen Erdfläche, Brunnenquellen, welche höher als der benachbarte Fluß liegen od. von einem Strome entlegen sind, sein sandiger Boden in nassem Grunde, Mergelboden, kalkartige Erden u. Salzwasser, Gegenden, wo Flüsse in sehr vielen Krümmungen fließen, starke Flüsse in engen Thälern, seichte u. breite Flüsse bei starkem Gefälle, kalkartiges Wasser, Schiefer u. blätteriger, rauher Boden, Örter, wo Wasser versinkt. Ausgang, Schwebung, Streichen, Fallen etc. der Lager haben auf Bauwürdigkeit manchen Einfluß. Die Förderung (Gewinnung) soll stets abwärts gehen; denn fängt man z.B. die Bearbeitung eines S-s nicht auf der Streichlinie an, so kann derselbe bald auflässig werden. Man muß dabei ferner auf den Abfluß (Versinken) der Quellen u. Tagewasser sehen, damit dieselben nicht ebenfalls ausgefördert werden müssen. Meist wird der Abbau terrassenweise, als Strossenbau, angelegt, in den Steinbrüchen bei Pirna, durch sogenanntes Unterbrechen, wodurch große Massen (Wände) gefällt u. dann bequemer in kleinere Stücken gearbeitet (gestoßen), dabei auch das Abräumen erspart wird. Bei diesem Unterbrechen wird die Unterlage der abzusprengenden Bank von vorn (der Stirn, dem Haupte) aus zuerst weggenommen, bis das Dach (das Hangende) von selbst sich ablöst u. nachfällt. Zum Schutze der unterminirenden Arbeiter läßt man einzelne Unterstützungen (Festen) stehen, bis man das Dach von oben trennen u. herabstoßen kann, od. unterstützt die unterarbeitete Masse durch Holzpfosten, welche endlich abgehauen od. abgebrannt werden. In den Brüchen der Sächsischen Schweiz stellt man unter die hängende Wand Holzstempel, jedoch nur lose, damit in den Zwischenraum noch Pfeifenröhrchen, Scherben etc. eingelegt werden können; das geringste Setzen der Wand gibt sich durch Zerspringen der Pfeifenröhrchen kund, u. alsdann ist es Zeit, daß die Arbeiter sich entfernen. Da, wo sich keine Losungen (Klüfte, senkrechte Spalten) an der Rückseite der zu fällenden Wand zeigen, muß solche mehr unterarbeitet u. dann durch, um die Trennungsfläche gesetzte Keile od. durch Pulver losgesprengt werden. Bisweilen geschieht der Abbau in den Steinbrüchen unterirdisch, in Gruben, u. zwar in Stockwerken mit Bergfesten etc., die Ausförderung aber durch Schächte od. Stollen. In diesem Falle werden die Steine mittelst Schießens od. Sprengens (s.d.) gewonnen. 2) (Chir.), s. Porocele.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 734.
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