Batteriedeckung

[401] Batteriedeckung, bezeichnet alle mehr od. weniger flüchtig errichteten Verschanzungen, deren alleiniger Zweck es ist, hinter ihnen aufgestellte Geschütze gegen die Wirkung der feindlichen Geschosse zu sichern, diese aufzufangen od. abzulenken. Oft werden dergleichen B-en mitten im Gefecht durch glückliche Benutzung einzelner Details der Erdoberflächenbildung u. Bebauung mit wenig Nachhülfe durch die Kunst hervorgerufen, wie z.B. in allen durchschnittenen, durch besondere Culturverhältnisse gekennzeichneten Landstrichen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 401.
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