Beschleichen

[668] Beschleichen, (Jagdw.). ein Thier b., demselben, ohne von ihm bemerkt zu werden, so nahe kommen, daß ein sicherer Schuß darauf gethan werden kann. Man beschleicht bes. das Auerwild, Trappen, Kraniche, Fischottern, wilde Gänse u. Enten, Wasserhühner, wilde Tauben, Heher, Strandläufer u. andere scheue Vögel. Oft bedient man sich auch in ganz freien Gegenden des Schießpferds, der Karren, Mistschlitten, hoher Schubkarren, auf die man einen Busch od. einen anderen Schirm steckt, auch der Verkleidung als Frau.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 668.
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