Biermaß

[766] Biermaß, 1) beim Verkaufen des Bieres übliches Gefäß; die gewöhnlichsten sind: 1 Faß = 2 Viertel, 1 Viertel = =2 Tonnen, 1 Tonne = circa 100 Kannen; an manchen Orten hat man Legel zu 27 Kannen u. Theilkannen zu 18 Kannen; nach Leipziger Maß hat das Faß 309 in Thüringen 432 Kannen; 2) ein kleines Maß, gewöhnlich 1 Kanne haltend, nach welchem das Bier ausgeschenkt wird; 3) Stab mit Graden, um beim Biervisiren in der gefüllten Pfanne od. dem Kühlschiff nach der Höhe der Oberfläche die Menge des ganzen Gebräues zu bestimmen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 766.
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