Bildlich

[783] Bildlich, 1) einem Bilde gleich; 2) ein Bild enthaltend; daher: Bildliche Vorstellung, eine, mittelst der Einbildungskraft auf eine Anschauung bezogene Vorstellung; Bildlicher Ausdruck (Bildliche Darstel lung), im Gegensatze vom eigentlichen Ausdrucke eines Gegenstandes, Ausdruck, welcher einen Gegenstand auf eine Weise bezeichnet, daß die Einbildungskraft ihn sogleich auf eine (innere od. äußere) Anschauung bezieht. Durch den bildlichen Ausdruck wird aber ein Gegenstand unter versinnlichenden Eigenschaften u. Merkmalen dargestellt (s. Figuren), od. derselbe ganz mit dessen Bilde in der Darstellung vertauscht, also ein Gegenbild an die Stelle des wahren Bildes gesetzt (s. Tropen). Leichtigkeit u. Natürlichkeit sind wesentliche formelle Bedingungen des bildlichen Ausdrucks, sowie materielle die. daß das aufgenommene Bild nicht nur dem dargestellten Gegenstande völlig entsprechend sei, sondern auch in die Sphäre der Darstellung passe, innerhalb welcher der Gegenstand erschein.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 783.
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