Brückenmanövre

[359] Brückenmanövre werden genannt 1) alle die verschiedenen Bewegungen, die sowohl beim Schlagen u. Abbrechen, als auch während des Stehens der Ponton- u. Schiffbrücken, theils mit den ganzen Brücken od. auch nur mit Theilen derselben ausgeführt werden; 2) die Manöver, bei welchen der Übergang von Truppen über das Defilée einer Brücke bewerkstelligt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 359.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: