Calendarĭum

[570] Calendarĭum, 1) (röm. Ant.), Schuldenregister, in welches die Capitalien nebst Zinsen[570] eingetragen wurden; es wurde von einem besonderen Sklaven (Calendarĭus) geführt; 2) so v.w. Kalender; daher Calendarium florae, Verzeichniß von Pflanzen nach den Monaten, in welchen sie blühen. Calendarium sanctorum, so v.w. Martyrologium. Daher Calendariŏgraph, ein Kalenderschreiber, u. Calendariogrăphie, die Kunst, einen Kalender zusammenzustellen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 570-571.
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