Camerīno [1]

[599] Camerīno, 1) Delegation im Kirchenst. rat auf dem Ostabhange der Apenninen an den Flüssen Tenna, Chienti u. Potenza, reich an italianischen Producten; 143/4 QM.; 39,000 Ew.; 2) Hauptstadt darin, Sitz eines Erzbischofs, eine 1724 gegründete Universität, Seminar, Kathedrale, 19 Klöster, Seidenspinnerei u. Seidenweberei, Gerbereien u. Handel; 6000 Ew. – C., das Camerĭnum (Camarinum) der Alten, früher Camers, war eine latinische Stadt in Umbrien; die Einw., Camertes, standen bei den Römern, zu denen sie schon im 2. Punischen Kriege hielten, in großem Ansehen; diese schickten später eine Colonie hierher. Im Mittelalter wurde C. eine Mark u. gehörte zum Herzogthum Spoleto, sd. (Gesch.). Seit der Mitte des 13. Jahrh. gehörte C. den Varani; von ihnen wurde Joh. Maria Varano 1520 vom Papst Leo zum Herzog ernannt. 1539 erhielt sie Ottavio Farnese, u. nachdem dieser Herzog von Parma geworden war, wurde C. zur päpstlichen Kammer gezogen. 3) See bei St. Croce in der sicilischen Provinz Siragossa.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 599.
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