Cannelirung

[635] Cannelirung (v. fr. Cannelle, Rinne, lat. Striatura, von Stria, Furche), nach einem Viertheil, Drittheil, halben Zirkelbogen od. einer Curve ausgehöhlte, lothrecht an den Schaft einer Säule od. eines Pilasters (Cannelirte Säule, Cannelirter Pilaster) herablaufende Furchen (Cannelüren), deren 20–24 um eine Säule, 7–9 um einen Pilaster herum angebracht werden, um denselben ein gefälligeres, schlankeres Aussehen zu geben. Nur bei der Dorischen Ordnung stoßen sie scharf zusammen, werden gewöhnlich aus einem gleichseitigen Dreiecke construirt u. laufen oben am Capitäl in einem Bogen, unten am Abschluß des Schaftes aber frei aus; bei der Ionischen u. Korinthischen Säule sind sie durch einen Zwischenraum (Steg, Cotes) getrennt, der 1/31/4 des Durchmessers der C. breit ist. Bei Säulen mit Füßen schließen sie sich über dem Fuß u. unter dem Capitäl gewöhnlich nach einem, ihrer Wölbung gleichen Bogen, selten nach einer wagrechten Linie. Die C. ist sehr alt; man findet sie schon an den frühesten Tempeln. Die Franzosen wendeten sie im 18. Jahrh. zu vielen ornamentalen Gegenständen, als Consolen, Zierrathen mit Laubwerk (Cannelures ornées), als erhabene runde Stäbe etc. in rundgerippten Reifen (Rudentures), od. spiralförmig um den Schaft gewunden (Torses), an.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 635.
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