Capitāno

[656] Capitāno (ital.), 1) so v.w. Capitän; 2) so v.w. Gouverneur; 3) Theaterfigur, bramarbasirend, ein Raufbold u. Maulheld, immer ein Ausländer, in Italien ein Spanier, in Frankreich ein Italiener etc.; sein Costüm: ein langer spanischer Stoßdegen, großer Schnurrbart, weite große Stiefeln, ungeheure Sporen. Auf dem deutschen Theater wurde der C. durch den Daradoridatumtorides des Gryphius eingeführt, ist jedoch in neuerer Zeit verschwunden, u. vergebens hat ihn Wolf in der Preciosa, Raupach u. Bauernfeld wieder einzuführen versucht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 656.
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