Cargo [1]

[692] Cargo (franz. Cargaison), 1) das Verzeichnis der Ladung eines Schiffes; 2) in Holland ein Schiffsmakler; 3) die Ladung selbst; daher Cargador (Super-Cargo), der, welcher Schiffsladungen als Eigenthümer derselben od. als Agent u. Bevollmächtigter des Befrachters begleitet, um an Bestimmungsorts des Schiffes die Ladung zu veräußern, falls sie nicht an ein Haus consigniert war, u. Rückfracht zu nehmen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 692.
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