Castrirte Bücher

[755] Castrirte Bücher, Bücher, herausgegeben mit Weglassung beliebiger Stellen, gegen des Verfassers Absicht u. ohne dessen Mitwirkung, um (oft vermeintliche) Verstöße gegen Sittlichkeit, Staat, Kirche etc. zu entfernen. Franz Sylvius soll zuerst 1514 mit dem Martial so verfahren sein; später bes. die Herausgeber der in usum Delphini besorgten Bücher.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 755.
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