Cavalier [1]

[776] Cavalier (fr., spr. Cawalliëh), 1) Reiter, Ritter; 2) in Deutschland jeder Edelmann; 3) Derjenige, welcher bei Festlichkeiten eine Dame zu Tanze od. zu Tische führt; 4) die Springer im Schachspiel; 5) in Frankreich eine Sorte Papier, s.u. Papier; 6) bei Schiefer- u. Metalldächern die rund gebogenen Platten von Blech, Kupfer od. Zink, mit welchen die Firste u. Grate bedeckt werden, so daß kein Wasser eindringen kann; 7) bei Stroh- u. Rohrdächern auch die Schauben Stroh, welche denselben Zweck haben; 8) erhöhtes Werk in den Bastionen od. auch hinter den Courtinen einer Festung; seine Feuerlinie muß mindestens 8–10' höher sein, als bie des Hauptwalles, u. der Fuß des C. muß mindestens um die Wallgangsbreite von der inneren Feuerlinie des Walles entfernt liegen. Eine Rampe in der Kehle führt in das Werk, welches voll ist u. an seinen äußeren Böschungen selten mit Mauerwerk bekleidet wird. Die Armirung besteht gewöhnlich in schwerem Geschütz. Hauptzweck des C. ist: das Vorterrain zu überhöhen u. einzusehen; den Feind zur Vertiefung seiner Laufgräben zu zwingen; als Traverse gegen Enfilade zu dienen u. endlich bisweilen auch. um einen Abschnitt herzustellen. Zu letzterem Zwecke verbindet man den C. mit dem Hauptwall durch eine Brustwehr u. legt vor ihm einen Graben an. Als Nachtheil des C. kann angesehen werden, daß er den Raum in den Bastionen zu sehr beschränkt u. dem Feinde, wenn derselbe in das Bastion eingedrungen ist, das Festsetzen erleichtert. C. de Tranchee (spr. Kawalliëh d' Trangscheh), s. Trancheecavalier.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 776.
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