Commandostab

[299] Commandostab, 1) sonst ein 1 Fuß langer, mit Gold od. Silberblech, Sammt, Stickerei u. dgl. verzierter Stab, welchen Feldmarschälle u. andere commandirende Generale zum Zeichen ihrer Würde in der Hand trugen; 2) (Her.), Unterscheidungsstück von Wappen, Bezeichnung der Marschallswürde, indem zwei gekreuzt hinter den Schild gestellt werden, zuweilen steht einer aufrecht hinter dem Schilde.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 299.
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