Confessor

[354] Confessor (lat.), 1) Bekenner; 2) in der alten Kirche Ehrenname derer, die ihren Glauben öffentlich vor den heidnischen Tribunalen bekannten, deshalb wohl auch eingekerkert u. gemartert, aber nicht hingerichtet wurden. Sie standen bei den Gläubigen in großem Ansehn, u. Briefe, welche sie den in den Verfolgungen Abgefallenen gegeben hatten (Confessoriae literae, Bekennerbriefe), verschaffen diesen Erlassung eines Theils der Buße u. Wiederaufnahme in die Kirche. Auf späteren Concilien wurde die Gültigkeit dieser Briefe verworfen; 3) später jeder Heilige, der kein Märtyrer war.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 354.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: