Constantīna

[379] Constantīna, 1) C., Tochter Constantins d. Gr., von diesem zur Augusta ernannt, grausam, ehrgeizig; sie setzte nach dem Tode ihres Gemahls, Hannibalianus, dem illyrischen Feldherrn, der nach Constantins Tode nach der Krone griff, das Diadem mit eigener Hand auf, ohne daß ihre beabsichtigte Vermählung mit ihm erfüllt wurde; als ihr Bruder Constantius den Gallus zum Cäsar erhob, gab er demselben C. zur Gemahlin 351; sie st. in Coenum gallicanum, auf der Reise nach Constantinopel. 2) C., Tochter des Kaisers Mauritius II. u. Gemahlin des byzantinischen Kaisers Mauritius, nach dessen Ermordung 602 sie gegen den Usurpator Phokas zweimal einen Aufstand zu erregen suchte; nach Entdeckung des zweiten Versuchs wurde sie, nebst ihren drei unschuldigen Töchtern, in Chalcedon 605 enthauptet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 379.
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