Constitution

[399] Constitution (v. lat. Constitutio), 1) Inbegriff alles dessen, wodurch Etwas ein bestimmtes, festes Ganzes, einen Organismus bildet u. worin seine Wesenheit beruht; 2) (Staatsw.), die gesetzlich geordnete Verfassung eines Staates, insbesondere a) eine solche, bei welcher die Hauptgrundsätze in eine solenne Urkunde (Verfassungsgesetz, Verfassungsurkunde, Constitutionsacte, Grundgesetz), gebracht worden sind, u. b) in welcher die Ideen des sogenannten constitutionellen Systems (s. u. Constitutionell) Anerkennung gefunden haben. Vgl. auch die Artikel Monarchie, Landstände, Staatsrecht, Staatsverfassung. 3) (Physiol.), C. des Körpers, der Inbegriff alles dessen in der Körperbeschaffenheit, wodurch die Gesundheit u. deren Sicherung auf eine, jedem Individuum eigenthümliche Weise begründet wird, bes. durch das Temperament u. die äußere Körperbeschaffenheit ausgedrückt. Man unterscheidet in dieser Beziehung eine gute, kräftige, feste C. von einer schwächlichen, zarten. Sie ist angeboren u. erworben; Alles, was auf die Gesundheit überhaupt einwirkt, hat auch auf die C. Einfluß u. bessert u. verschlimmert dieselbe; 4) (Pathol.), besondere, mehr od. weniger krankhafte Körperbeschaffenheit, welche eine Anlage zu gewissen Krankheiten bedingt, z.B. eine vollblütige, apoplektische, floride, phthisische, venösnervöse C.; 6) (Krankheits-C.), eigene Empfänglichkeit, welche sich zu gleicher Zeit unter mehreren Personen für eine gewisse Krankheit od. Krankheitsart zeigt, ohne daß sich eine nächste Ursache in einer nachweisbaren Luftverderbniß, od. in Ansteckungsstoffen, od. anderen directen Einwirkungen darlegen läßt, obgleich sie selbst in Witterungsverhältnissen u. Wechsel der Jahreszeiten zunächst begründet ist. Man unterscheidet: stehende C. (C. stationaria), ein Vorherrschen gewisser Krankheiten od. mehrere Jahre lang, u. nach den Jahreszeiten wechselnde (C. anniversaria); epidemische (C. epidemica), die über große Landesstrecken sich verbreitet, auch wohl wandernd ist, u. endemische C. (C. endemica), die auf eine gewisse Gegend beschränkt, auch durch Localverhältnisse unterhalten wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 399.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: