Constitution (Medicin)

[483] Constitution (Medicin) heißt im medicinischen Sinne die Beschaffenheit des Körpers, welche in den gegenseitigen Verhältnissen der Thätigkeit der Organe und Functionen besteht, sich durch einen sichtbaren Ausdruck kenntlich macht und nach dem Ueberwiegen eines Organs oder Systemes der Körpertheile benannt wird. Es gibt daher Menschen mit guter und schlechter Constitution, mit vorherrschender Function der Leber, mit überwiegenden Verdauungskräften, mit schwacher Brust, mit reizbarem Nervensystem, mit sehr erfülltem Adersystem oder solche, die zur Schleimerzeugung geneigt sind. Aus den verschiedenen Constitutionen ergibt sich die Anlage zu mancherlei Krankheiten. Die plethorische oder Blutconstitution macht geneigt zu Blutungen und Schlagfluß; die hektische oder von schwacher Brust herrührende zu Brustkrankheiten; die von der Bereitung einer dicken, reichlichen Galle; sogenannte schwarzgallige Constitution zu Leberleiden, Gelbsucht, Stockungen des Blutes im Unterleibe, Hypochondrie; die schleimige Constitution aber zu mangelhafter Ernährung, Schleimabsonderungen und Wassersucht. Außerdem gibt es noch eine Constitution des kindlichen, Jünglings-, Mannes- und Greisenalters, so wie eine weibliche Constitution. Ueber das Nähere in dieser Beziehung s. Temperament. – Atmosphärische Constitution nennt der Arzt die Art der Witterung, [483] welche zur Erzeugung gewisser Krankheiten beiträgt; jährliche Constitution, diejenige, welche die zu gewissen Jahreszeiten vorkommenden Krankheiten erzeugt; endemische Constitution, welche die von örtlichen Ursachen entstehenden bedingt; epidemische Constitution endlich, welche Krankheitsfälle der herrschenden Epidemie hervorruft.

D,

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 2. Leipzig 1834, S. 483-484.
Lizenz:
Faksimiles:
483 | 484
Kategorien: