Consultation

[405] Consultation (v. lat.), 1) Überlegung, Berathschlagung; 2) ein zur Entscheidung vorgetragener zweifelhafter Rechtsfall; 3) das Fragen um Rath; daher Consultator (Consultor), welcher um Rath fragt; 4) Berathung mehrerer Sachverständigen unter sich über einen vorgelegten Gegenstand, so ärztliche C., so v. w. Consilium medicum. Daher Consultativ, berathend; Consultiren, Jemand um Rath fragen; rathschlagen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 405.
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