Rechtsfall

[884] Rechtsfall, der Inbegriff von Thatsachen, welche einem streitig gewordenen Rechtsverhältniß zu Grundeliegen. Die Sammlung interessanter Rechtsfälle bildet sowohl für das Studium des Rechtes, als für die Schärfung des Urtheils ein wichtiges Hilfsmittel. Es sind daher dergleichen Sammlungen vielfach in älterer u. neuerer Zeit veranstaltet worden, so von Bauer, Burg, Berger, Berlich, Böhmer, Carpzov, Geiger u. Glück, Pitaval, Pfeiffer, Pütter, Simon u. Stampf, Seuffert, Wildvogel u. A. In neuester Zeit sind für Mittheilung derselben vielfach eigene Zeitungen entstanden, wie für Frankreich Le droit u. La Gazette des tribunaux, für Preußen die Preußische Gerichtszeitung, für Sachsen das Wochenblatt für merkwürdige Rechtsfälle (seit 1841) u.a. Nur dem akademischen Gebrauch dient Girtanner, Rechtsfälle nach Puchta's Pandekten, 2. Aufl. Jena 1855.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 884.
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