Cyanäthin

[603] Cyanäthin, C18H15N3, eine organische Base, die man nach Frankland u. Kolbe erhielt, wenn man Cyanäthyl mit Kalium behandelt. Es entwickelt sich Methyl, C2H3, u. als Rückstand bleibt eine zähe, gelbliche Masse, aus welcher Wasser Cyankalium auszieht, während ein weißer Körper zurückbleibt; letzterer krystallisirt aus der siedenden Lösung in perlmutterglänzenden Blättchen heraus, welche alle Eigenschaften einer organischen Base haben. Das C. ist mit dem Cyanäthyl polymer (3C6H5N = C18H15N3); es ist geruch- u. geschmacklos, weiß, schmilzt bei 190°, verflüchtigt sich zum Theil unverändert bei 280°, löst sich leicht in Alkohol, nur wenig in kaltem Wasser; in Säuren löst sich das C. leicht auf u. bildet mit denselben zum Theil schön krystallisirende, bitterlich herbe schmeckende Salze.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 603.
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