Decharge

[780] Decharge (fr., spr. Descharsch), 1) so v.w. Strebeband; 2) Nebenzimmer für Sachen, die man nahe zur Hand haben will; 3) von Ziegeln gemauerte Strebebogen über dem Sturze einer Thür od. Fensteröffnung; 4) Freisprechung von einer Verbindlichkeit, bes. des Rechnungsführers nach Ablegung der für richtig befundenen Rechnung; daher Decharge geben od. Dechargiren, einem Rechnungsführer die Entbindung von seiner Verantwortlichkeit ertheilen; auch Geschütze od. Gewehre abfeuern od. entladen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 780.
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