Diplomatisch

[175] Diplomatisch, 1) was sich aus Urkunden beweisen läßt, od. überhaupt was sich auf Urkunden bezieht, so Diplomatischer Codex (Codex diplomaticus), Urkundensammlung, z.B. von Guden, Schöpflin, Dreyer etc.; 2) das Gesandtschaftswesen betreffend, so Diplomatisches Corps (Corps diplomatique), die Gesammtheit der bei einem Hofe accreditirten Gesandtschaften. Nur die mit repräsentativem Charakter versehenen diplomatischen Agenten gehören zum Diplomatischen Corps, doch zählt man dazu auch wohl die Geschäftsträger, welche nur Vollmacht vom Minister des Auswärtigen, nicht von ihrem Souverän selbst haben, nicht aber die Consuln u. Commissarien. Das Diplomatische Corps bildet keine eigentliche Genossenschaft, sondern tritt als ein Ganzes nur bei Hoffesten auf. Zu gemeinsamem Handeln gegenüber der Regierung, bei welcher sie accreditirt sind, vereinigen sich die Gesandten nur dann, wenn ihre Stellung durch das Verhalten der Regierung bedroht ist od. eine grobe Verletzung des Völkerrechtes zu einem gemeinsamen Protest Anlaß gibt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 175.
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